beherbergungsabgabe kanton bern
Mit diesem Formular können Sie die kantonalen Beherbergungsabgaben angeben. Die Abgabe beträgt CHF 1.- und wird je Person (älter als 16 Jahre) und je Übernachtung erhoben. Sollten Sie während der fälligen Abrechnungsperiode keine abgabepflichtigen Gäste beherbergt haben, teilen Sie uns dies bitte auch mit. Keine Übernachtungen "0" eintragen.
Nach Eingang Ihrer Meldung senden wir Ihnen entsprechend eine Rechnung per E-Mail zu. Der offene Betrag muss innerhalb von 10 Tagen beglichen werden.
Nach Eingang Ihrer Meldung senden wir Ihnen entsprechend eine Rechnung per E-Mail zu. Der offene Betrag muss innerhalb von 10 Tagen beglichen werden.
Die kantonale Beherbergungsabgabe beträgt einen Franken pro Übernachtung für alle Personen ab 16 Jahren. Ihr Ertrag wird ausschliesslich zur Förderung des Tourismus verwendet. Sie ist unabhängig von allfälligen kommunalen Abgaben (z.B. Kurtaxen) zu bezahlen.
Abgabepflichtig sind Unterkünfte wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, inklusive SAC-Hütten, Pfadfinderheime und Naturfreundehäuser. Dies gilt auch für Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und Privatzimmern, sowie bei Bed & Breakfast-Angeboten und Bauernhöfen («Schlafen im Stroh»). Weitere Informationen finden Sie HIER.
Abgabepflichtig sind Unterkünfte wie Hotels, Pensionen, Jugendherbergen, Gruppenunterkünfte, inklusive SAC-Hütten, Pfadfinderheime und Naturfreundehäuser. Dies gilt auch für Übernachtungen auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen und Privatzimmern, sowie bei Bed & Breakfast-Angeboten und Bauernhöfen («Schlafen im Stroh»). Weitere Informationen finden Sie HIER.